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Kostenübernahme und Selbstzahler
Kostenübernahme bei Gutachten nach Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern etc. nach Honorargruppe M III.
Leistungen für Einrichtungen und Institutionen werden nach oben bezeichneten Honorargruppen liquidiert.
Selbstzahler zahlen in Anlehnung an die Stunden-Verrechnungssätze der Krankenkassen Euro 85.- pro Stunde. Die Kostenübernahme kann auf Antrag über die Bewährunshilfe in Niedersachsen geantragt werde.