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Kosten für Patienten

Die Kosten der therapeutischen Behandlung im Rahmen einer Bewährungsauflage können, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2007, im Regelfall nicht von den zunächst vorrangig zuständigen gesetzlichen Krankenkassen der Patienten übernommen werden.
Patienten aus Niedersachsen können, über ihren örtlich zuständigen Bewährungshelfer, beim Ambulanten Justizsozialdienst, der bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg angesiedelt ist, einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn die therapeutische Behandlung einer gerichtlichen Weisung unterliegt.

Die Kosten für das Coolness-Training (CT) richten sich nach dem Umfang des Trainings und können auf Anfrage mitgeteilt werden.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei § 13 Abs. 2 SGB V) schuldet der Patient dem Therapeuten das Honorar persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung.

Die Kosten für die Teilnahme an einer Sexualtherapie bzw. an einer Anti-Aggressionstherapie werden pro Stunde (Einzeltherapie) mit 100 € veranschlagt.

Teilzahlungsraten sind möglich und können individuell vereinbart werden.
 
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