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Kooperation mit Behörden

Wir unterliegen als Leistungsanbieter grundsätzlich der Schweigepflicht. Nachdem Sie uns jedoch von der Schweigepflicht entbunden haben, können wir im Einzelfall mit den Behörden kooperieren und in Krisensituationen interdisziplinär zusammenarbeiten.
Die Inhalte der therapeutischen Behandlung unterliegen weiterhin der strikten Schweigepflicht und werden von uns nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben.

Da in der Regel bei Patienten der Bewährungshilfe nachgewiesen werden muss, dass der Patient an einer therapeutischen Maßnahme teilnimmt, werden wir Ihnen eine qualifizierte Teilnahmebestätigung zum Ende der Behandlung ausstellen. Auch über die Teilnahme an einzelnen Stunden können wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
 
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