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Dauer der Maßnahme

Die Dauer der therapeutischen Behandlung richtet sich nach der gerichtlichen Weisung, den vorliegenden Befunden und dem individuellen Behandlungsplan. Sie kann sich zwischen einem halben Jahr und drei Jahren erstrecken. Nach dem Ende der Behandlung empfehle ich Ihnen, sich über einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren zur Überprüfung des Behandlungserfolges halbjährlich bzw. jährlich in meiner Praxis für Rechtspsychologie vorzustellen. Dieser Ansatz soll Rückfällen vorbeugen und schafft es, dass Sie auch in Krisenzeiten einen Ihnen bekannten Ansprechpartner aufsuchen können.
 
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